Gegenstand Widerhandlung gegen das AIG -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten erliess gegen die Beschuldigte am 31. März 2021 folgenden Strafbefehl: Sachverhalt: Rechtswidriger Aufenthalt i.S. des BG über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Art. 10 Abs. 2 AIG, Art. 115 Abs. 1 lit. b AIG) Die Beschuldigte hat sich rechtswidrig und vorsätzlich, d.h. mit Wissen und Willen, nach Ablauf des bewilligungsfreien oder des bewilligten Aufenthaltes in der Schweiz aufgehalten.