7.4.7. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger L.O. eine Genugtuung von Fr. 3'000.00 nebst Zins zu 5% seit 8. Januar 2018 zu bezahlen. 7.4.8. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin N. eine Genugtuung von Fr. 3'500.00 nebst Zins zu 5% seit 8. Januar 2018 zu bezahlen. 7.5. Der Beschuldigte wird verpflichtet, […] Schadenersatz von Fr. 8'685.95 nebst Zins zu 5% seit 17. November 2020 zu bezahlen. 8. 8.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 10'000.00 werden dem Beschuldigten auferlegt. 8.2. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger für das Berufungsverfahren eine Entschädigung von Fr. 43'900.00 auszurichten.