7.4.3. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin H.O. eine Genugtuung von Fr. 3'000.00 nebst Zins zu 5% seit 8. Januar 2018 zu bezahlen. 7.4.4. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin I.O. eine Genugtuung von Fr. 3'000.00 nebst Zins zu 5% seit 8. Januar 2018 zu bezahlen. 7.4.5. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin J.O. eine Genugtuung von Fr. 25'000.00 nebst Zins zu 5% seit 8. Januar 2018 zu bezahlen. 7.4.6. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger K.O. eine Genugtuung von Fr. 25'000.00 nebst Zins zu 5% seit 8. Januar 2018 zu bezahlen. - 44 -