7.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin B.M. eine Genugtuung von Fr. 40'000.00 nebst Zins zu 5% seit 8. Januar 2018 zu bezahlen. 7.3. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin C.M. eine Genugtuung von Fr. 40'000.00 nebst Zins zu 5% seit 8. Januar 2018 zu bezahlen. 7.4. 7.4.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, den Privatklägern G.O., H.O., I.O., J.O., K.O., L.O. und N. Schadenersatz von Fr. 11'964.45 nebst Zins zu 5% auf Fr. 10'612.45 seit 7. März 2018 und auf Fr. 1'352.00 seit 6. Juni 2021 zu bezahlen. 7.4.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin G.O. eine Genugtuung von Fr. 3'000.00 nebst Zins zu 5% seit 8. Januar 2018 zu bezahlen.