6.2. Die Staatsanwaltschaft wird darum ersucht, die für die rechtshilfeweise Verwertung sachgemässen Verfügungen zu treffen. Der Verwertungserlös ist, nach Abzug allfälliger Verwertungskosten, der Obergerichtskasse abzuliefern. Eine allfällige Restanz nach Begleichung der Verfahrenskosten und Entschädigungen wird dem Beschuldigten ausgehändigt. - 43 - 7. 7.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger A.M. Schadenersatz von Fr. 5'833.75 nebst Zins zu 5% seit 10. Februar 2021 zu bezahlen. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger A.M. eine Genugtuung von Fr. 40'000.00 nebst Zins zu 5% seit 8. Januar 2018 zu bezahlen.