5.6. Die Entschädigungen des früheren amtlichen Verteidigers, Rechtsanwalt Burim Imeri, für das erstinstanzliche Verfahren von Fr. 65'489.60 sowie für das Verfahren ST.2017.296 von Fr. 1'826.20 sind im Berufungsverfahren unangefochten geblieben und somit keiner Überprüfung zugänglich (Urteil des Bundesgerichts 6B_1299/2018 vom 28. Januar 2019 E. 2). Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die dem früheren amtlichen Verteidiger entstandenen Aufwände im Verfahren ST.2017.296, welches durch die - 40 -