4.4. Die Landesverweisung dauert zwischen 5 und 15 Jahre. Dem Gericht kommt bei der Festsetzung der Dauer ein grosser Ermessenspielraum zu. Der Beschuldigte wird vorliegend wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hat ein sehr hohes Mass an krimineller Energie gezeigt und es kann ihm keine positive Legalprognose gestellt werden. Mit der Vorinstanz ist die Landesverweisung für die Dauer von 15 Jahren anzuordnen.