Ihm kann keine günstige Legalprognose gestellt werden. Zu erwarten sind dem psychiatrischen Gutachten zufolge einerseits erneute Tötungsdelikte, wobei das Risiko dafür als gering einzustufen ist. Weiter besteht das Risiko für Gewalthandlungen an den eigenen Kindern, welches erheblichen Ausmasses wäre, wenn diese beim Beschuldigten leben sollten. Schliesslich sind Straftaten im Rahmen von häuslicher Gewalt zu erwarten, sollte der Beschuldigte wieder eine Beziehung eingehen (UA act. 182).