Der Beschuldigte hat sich des mehrfachen Mordes schuldig gemacht. Er hat seine Ehefrau E.M. sowie seine Schwägerin F.O. jeweils mittels mehrerer Messerstiche in die Brust getötet, wodurch er eine sehr grosse kriminelle Energie offenbart hat. Mit den begangenen Taten zeigt er, dass er das Leben anderer Personen in keiner Weise respektiert und aufgrund besonders verwerflicher Beweggründe nicht davor zurückschreckt, die Mutter wie auch die Tante seiner eigenen Kinder zu ermorden. Aufgrund der von ihm begangenen Morde wird er zu einer lebenslänglichen Freiheitstrafe verurteilt.