Nichts anderes geht daraus hervor, dass er jährlich zu Ferienzwecken in den Kosovo reiste und dort seine Familienmitglieder traf (GA act. 1396). Der Beschuldigte reiste zuletzt im Sommer 2017 und somit ungefähr ein halbes Jahr vor seiner Inhaftierung in den Kosovo (Protokoll Berufungsverhandlung S. 21). Er hat eine Schwester und einen Schwager im Kosovo, zu welchen er ein gutes Verhältnis hat (GA act. 1397; Protokoll Berufungsverhandlung S. 20), weshalb er dort mit einer gewissen familiären Unterstützung rechnen dürfte.