Der Beschuldigte befindet sich seit dem 8. Januar 2018 in Untersuchungshaft resp. im vorzeitigen Strafvollzug, was unweigerlich zu einer starken Einschränkung des unmittelbaren Kontakts zu all seinen Kindern und mithin zu einer gewissen Entfremdung geführt hat. Sodann ist von Bedeutung, dass er die Morde im Wissen um die möglichen straf- und ausländerrechtlichen Konsequenzen sowie den damit absehbaren gesetzlichen Folgen für das Familienleben begangen hat.