Der Beschuldigte arbeitete früher als Dachdecker und bezieht seit 2005 eine IV-Rente zu 100%, welche aktuell aufgrund seines Gefängnisaufenthalts sistiert ist (Protokoll Berufungsverhandlung S. 20; GA act. 1388). Seine fehlende berufliche Integration kann ihm daher grundsätzlich nicht entgegengehalten werden. Der Beschuldigte weist hohe Schulden auf. Seine Schulden im Zusammenhang mit dem vorliegenden Strafverfahren betragen insgesamt mehr als Fr. 400'000.00. Aufgrund dessen erscheint der Beschuldigte finanziell schlecht integriert.