4. 4.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten für 15 Jahre des Landes verwiesen. Der Beschuldigte beantragt sinngemäss, es sei auf die Anordnung einer Landesverweisung zu verzichten (Berufungserklärung S. 8) und begründet dies damit, dass die Anordnung einer Landesverweisung Art. 8 EMRK verletzen würde, weil A.M., C.M. und B.M. dadurch ihren Vater verlieren würden (Plädoyer des amtlichen Verteidigers an der Berufungsverhandlung S. 51).