Was die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten betrifft, so ist er aufgrund seiner Tat verwitwet und hat ein minderjähriges sowie sechs volljährige Kinder, davon vier aus einer früheren Ehe. Vor seiner Inhaftierung bezog er eine IV-Rente zu 100%. Seine Strafempfindlichkeit erscheint durchschnittlich. Es ist zwar unbestritten, dass der Strafvollzug eine Belastung für den Beschuldigten und seine Kinder darstellt und auch in Zukunft darstellen wird. Die Verbüssung einer Freiheitsstrafe ist aber für jede in ein familiäres Umfeld eingebettete Person mit einer gewissen Härte verbunden.