Nach dem Gesagten ist für den Mord an F.O. in Relation zum Strafrahmen von 10 Jahren Freiheitsstrafe bis zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe von einem mittelschweren bis schweren Tatverschulden auszugehen, wofür – bei isolierter Betrachtung – eine Einzelstrafe von 16 Jahren Freiheitsstrafe angemessen wäre. Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass die beiden Morde zwar in einem engen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, jedoch zwei verschiedene Opfer betreffen und auch nicht die Folge einer einzigen Handlung mit mehreren Opfern, sondern von bewusst nacheinander ausgeführten Messerstichen waren.