1.6.7. Im Übrigen erscheint es für das Obergericht aufgrund des schlechten gesundheitlichen Zustands des Beschuldigten nur sehr schwer vorstellbar, dass er sich, nachdem er sich zuerst in einer liegenden Position im Bett aufgehalten haben soll, gegen zwei 16 resp. 23 Jahre jüngere, sich auf ihn stürzende, auf den Angriff vorbereitete und den Überraschungseffekt nutzende Frauen hätte wehren können, ohne dabei nicht nur oberflächliche bzw. geringfügige Verletzungen zu erleiden. Zu seinem gesundheitlichen Zustand ist festzuhalten, dass er seinen eigenen Angaben zufolge zwei - 26 -