Abwehrmassnahmen mehr habe treffen können. Zur Todesursache hält das Gutachten fest, dass F.O. an einem Verbluten aufgrund zweier Bruststiche verstorben sei. Wegen der grossen Verletzungsschwere und dem Fehlen typischer Probierläsionen würden keine Anhaltspunkte für eine Selbstbeibringung vorliegen. Aufgrund der gesamten Befunde bestünden keine Zweifel an einer Tötung durch fremde Hand. Da bei F.O. weder Abwehrverletzungen noch anderweitige Kampfspuren hätten gefunden werden können, stelle sich die Frage, ob sie in den Zeitpunkten der Stiche bewusstseinseingeschränkt oder anderweitig handlungsunfähig gewesen sei.