Kopfschwarte und der Knochenhaut am Scheitel sowie eine streifige Muskeleinblutung an der linken Schulterrückseite vorhanden. Dies könne durch Schläge gegen den Kopf oder ein Anschlagen des Kopfes im Scheitelbereich, z.B. gegen eine Wand, entstanden sein. Aufgrund dessen bestehe die Möglichkeit, dass eine Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit von F.O. vorgelegen habe, während ihr die Stiche zugefügt worden seien. Aus rechtsmedizinischer Sicht müsse alternativ diskutiert werden, dass F.O. grundsätzlich im Schlaf von den Stichen hätte überrascht werden können und aus diesem Grund keine - 23 -