1.6.5.3. In Bezug auf die Legalinspektion und Obduktion von F.O. hält das rechtsmedizinische Gutachten des Spital C. vom 27. Februar 2018 fest, dass drei Bruststiche festgestellt wurden, wobei es sich um zwei tiefreichende Stichverletzungen in den Brustkorb und eine oberflächliche Stichverletzung in das Brustdrüsengewebe gehandelt habe. Zusätzlich sei eine avitale (und somit nicht zu Lebzeiten entstandene) Schnittverletzung am rechten Daumen vorhanden. Die beiden tiefreichenden Stichverletzungen in den Brustkorb würden dem Gutachten zufolge beide eine nach oben gerichtete Stichführung aufweisen (vgl. Abbildung UA act. 1852). Als Folgen stumpfer Gewalt seien fleckige Einblutungen in der