Gutachten zufolge unmittelbar hintereinander entstanden sein, wobei das Messer zwischen den Stichen vermutlich nicht ganz aus dem Körper gezogen worden sei. So sei ein zumindest bis in die Weichteile der linken Brust erfolgtes Zurückziehen des Messers und erneutes Zustossen belegt. Aufgrund der grossen Eindringtiefe beider Stiche und das zumindest einmalige Durchstossen von Rippenknorpel sei von einer gewissen Heftigkeit der Stichausführung auszugehen. An der linken Hand seien tiefe Schnittverletzungen vorhanden, welche als aktive Abwehrverletzungen zu interpretieren seien.