1147; vgl. Abbildung UA act. 1178; 1205 f.; sämtliche Spuren weisen ein positives Testergebnis auf humanes Blut auf). Die auf der Messerspitze vorhandene Blutspur des Beschuldigten weist nach, dass seine Schilderung, wonach er als Erster mit diesem Messer verletzt worden sei, bevor er damit auf E.M. und anschliessend auf F.O. eingestochen habe, - 20 -