In Bezug auf das Messer mit dem schwarzen Griff fällt weiter auf, dass sich auf dessen Messerklinge lediglich im Bereich von 5 bis 6 cm Blut des Beschuldigten befindet. Gemäss seiner Schilderung, wonach er als einziger mit diesem Messer verletzt worden sei, wäre jedoch zu erwarten, dass sich einzig sein Blut auf dem Messer befinden würde und dass sich dieses sodann – da er unter anderem auch Stichwunden hatte – ebenfalls auf der Messerspitze befinden würde.