1.6.4.2. Das in der rechten Hand von F.O. aufgefundene Messer (Messer mit dem schwarzen Griff; UA act. 1136; 1138; Spur Nr. 8) weist auf der Messerklinge im Bereich von 5 bis 6 cm ein DNA-Mischprofil des Beschuldigten und von F.O. auf und auf der Messerklinge sowie dem Handgriff das DNA-Profil von F.O. (UA act. 1148 f.; sämtliche Spuren weisen ein positives Testergebnis auf humanes Blut auf). Auf diesem Messer befindet sich somit grösstenteils Blut von F.O.. Dieses objektive Beweismittel führt klar vor Augen, dass sich die Tat nicht wie vom Beschuldigten dargelegt abgespielt haben kann.