Danach habe er sein rechtes Bein zwischen die Beine von F.O. gestellt oder sei zwischen ihre Beine gekommen und habe F.O. auf das Bett gestossen, wobei er mit seiner linken Hand ihre rechte Hand, in welcher sie nach wie vor das Messer gehalten habe, festgehalten habe. Daraufhin sei er um das Bett herumgegangen, um zu sehen, ob E.M. noch gelebt habe, wobei er an ihrem Hals Blut bemerkt habe. In dieser Zeit habe sich F.O. nicht bewegt. Danach habe er sich zur Zimmertüre begeben, diese aufgeschlossen, und sich in der Gästetoilette das Blut von den Händen gewaschen und seinen linken Unterschenkel gereinigt (vgl. UA act. 1544 ff.).