F.O. sei nach wie vor am gleichen Ort gewesen und habe zum Beschuldigten geblickt. Anschliessend habe F.O. den Beschuldigten mit dem Messer, welches sie in ihrer rechten Hand gehalten habe, an seiner linken Körperseite auf Höhe seines Bauchs angegriffen, woraufhin der Beschuldigte mit dem in seiner rechten Hand befindlichen Messer unterhalb der Brust von F.O. von oben herab auf diese eingestochen habe. Danach habe er sein rechtes Bein zwischen die Beine von F.O. gestellt oder sei zwischen ihre Beine gekommen und habe F.O. auf das Bett gestossen, wobei er mit seiner linken Hand ihre rechte Hand, in welcher sie nach wie vor das Messer gehalten habe, festgehalten habe.