Er habe mit seinen Händen beide Handgelenke von E.M. festgehalten. Währenddessen habe F.O. am Bettende gestanden und zu den beiden geblickt. Anschliessend habe sich E.M. weggedreht, während der Beschuldigte stets noch ihre rechte Hand, in welcher sich das Messer befunden habe, festgehalten habe, bis sie schliesslich auf dem Bett gesessen und der Beschuldigte hinter ihr gekniet und nach wie vor ihre rechte Hand festgehalten habe. Danach habe E.M. das Messer in ihre linke Hand genommen und versucht den Beschuldigten damit an seinem rechten Unterarm zu verletzen.