hineingestochen hat, zeugt von einer besonderen Brutalität. Die tiefen Abwehrverletzungen von E.M., ihre auf stumpfe Gewalt zurückzuführenden Verletzungen in Form von Hautabschürfungen am linken Rippenbogen und die Hautläsion an der linken Oberschenkelstreckseite und das daraus hervorgehende dynamische Tatgeschehen zeigen, dass der Beschuldigte einen Widerstand auf Seiten des Opfers überwinden musste. Es ist deshalb davon auszugehen, dass es zwischen E.M. und dem Beschuldigten zu einem Kampf um Leben und Tod gekommen ist, was der Beschuldigte denn auch bestätigt hat (Berufungsbegründung S. 11), und dass E.M. währenddessen grosse Angst um ihr Leben hatte.