Indem er am 8. Januar 2018 seiner Ehefrau sowie seiner Schwägerin und somit gleich zwei Personen mit mehreren Messerstichen das Leben genommen und dadurch eine Doppeleliminierung vorgenommen hat, hat er eine besonders brutale und skrupellose Art der Tatausführung offenbart. Dies geht auch daraus hervor, dass E.M. mit dem Beschuldigten einen Kampf um Leben und Tod führen musste (vgl. hierzu nachfolgend), dabei sicherlich grosse Angst um ihr Leben hatte und – nebst den durch die tödlichen Stichverletzungen verursachten Schmerzen – aufgrund der tiefen Abwehrverletzungen (vgl. UA act. 1840 ff.) nicht unerhebliche Schmerzen erlitten haben dürfte. Die Tatsache, dass der Beschuldigte mehrmals auf