Das Verhalten des Beschuldigten ist in keiner Weise nachvollziehbar und steht in einem besonders krassen Missverhältnis zum Anlass der Tat. Indem er am 8. Januar 2018 seiner Ehefrau sowie seiner Schwägerin und somit gleich zwei Personen mit mehreren Messerstichen das Leben genommen und dadurch eine Doppeleliminierung vorgenommen hat, hat er eine besonders brutale und skrupellose Art der Tatausführung offenbart.