Dass es sich bei ihm tatsächlich um einen hochgradig kontrollierenden und eifersüchtigen Mann handelt, geht einerseits aus seinem alltäglichen Verhalten gegenüber seiner Ehefrau hervor, welches eine systematische Überwachungs- und Kontrolltendenz aufzeigt. Diese Tendenz zeigt sich exemplarisch daran, dass er im Fahrzeug, welches E.M. benutzte, ein Mobiltelefon versteckt hat, um stets darüber informiert zu sein, wo seine Ehefrau hinfuhr, dies mittels Screenshots zu späteren Beweiszwecken festhalten zu können und vor Ort Beweisaufnahmen machen zu können (UA act. 1355; 1370; 1396; GA act. 1415 f.). Der Beschuldigte bestreitet denn auch nicht, eifersüchtig zu sein.