Auch wenn sich nicht sämtliche Beweggründe, die den Beschuldigten zu den Tötungen haben schreiten lassen, erhellen lassen, so steht doch fest, dass die Lebensführung von E.M. und F.O., so wie sie vom Beschuldigten wahrgenommen worden ist, eine entscheidende Rolle gespielt hat. So hätten die Tötungen dem Beschuldigten zufolge in einem direkten Zusammenhang mit der schwerwiegenden Ehekrise gestanden und es sei für ihn erstellt, dass sich E.M. aufgrund ihrer Affären mit P. und Q. sowie der von ihm angenommenen Prostitution einen aussergewöhnlichen Lebenswandel zugelegt habe (Plädoyer des amtlichen Verteidigers an der Berufungsverhandlung S. 34 f.).