1.2. Die geänderte Anklage wirft dem Beschuldigten – nebst der eventualiter angeklagten mehrfachen vorsätzlichen Tötung – zusammenfassend vor, sich des mehrfachen Mordes strafbar gemacht zu haben, indem er am 8. Januar 2018 zwischen 07.45 Uhr und 09.50 Uhr seine Ehefrau E.M. sowie seine Schwägerin F.O. bei ihm und E.M. zuhause in der Wohnung an der […]-strasse in V. besonders skrupellos getötet habe (siehe geänderte Anklage).