4. Am 27. Juli 2022 reichte der Beschuldigte vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein und beantragte zusätzlich zu den bereits mit Berufungserklärung gestellten Anträgen, er sei eventualiter des mehrfachen Totschlags schuldig zu sprechen und mit einer Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren zu bestrafen. Subeventualiter sei er der mehrfachen vorsätzlichen Tötung schuldig zu sprechen und mit einer Freiheitsstrafe von maximal 8 Jahren zu bestrafen. -7-