3. Mit Berufungserklärung vom 25. März 2022 beantragte der Beschuldigte, er sei von Schuld und Strafe freizusprechen. Weiter beantragte er die Abweisung sämtlicher Zivilforderungen, eventualiter deren Verweisung auf den Zivilweg. Für die bisher ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft sei ihm eine Entschädigung von Fr. 300'000.00 auszurichten. Das vorinstanzliche Urteil sei bis auf die Dispositiv-Ziffern 6.1 – 6.3 und 12.1 – 12.3 sowie 13 und 14 vollumfänglich aufzuheben.