12.3. Die Gerichtskasse Brugg wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger für das vorliegende Strafverfahren eine ergänzende Entschädigung in der Höhe von total Fr. 1'347.75 (inkl. MwSt. in der Höhe von Fr. 96.35) auszurichten. 12.4. Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung im Umfang von Fr. 65'489.61 (inkl. MwSt. von Fr. 4'682.20) zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO).