12.2. Die Gerichtskasse Brugg wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger für das vorliegende Strafverfahren eine Entschädigung in der Höhe von total Fr. 64'141.85 (inkl. MwSt. in der Höhe von Fr. 4'585.85) auszurichten. Es wird davon Vormerk genommen, dass dem amtlichen Verteidiger am 21. April 2020 eine Akontozahlung in der Höhe von Fr. 29'100.00 ausgerichtet worden ist, sodass ihm restanzlich noch Fr. 35'041.85 auszubezahlen sind.