11. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gebühr von Fr. 20'000.00 b) den Kosten für schriftliche Übersetzungen von Fr. 3'272.50 c) den Kosten für die Sachverständige von Fr. 1'435.00 d) den Zeugenentschädigungen von Fr. 100.80 e) den Kosten für die Beweisführung von Fr. 78'723.95 f) den Kosten für mündliche Übersetzungen von Fr. 2'054.10 g) den Kosten für die externe Raummiete von Fr. 1'677.65 h) den Kosten für die polizeiliche Überwachung von Fr. 627.00