8.4. Der Beschuldigte wird verpflichtet, den Zivil- und Strafklägern 1 bis 7 Schadenersatz in der Höhe von Fr. 11'964.45 nebst Zins zu 5 % ab folgenden Zeitpunkten zu bezahlen: - ab 7. März 2018 auf Fr. 10'612.45 - ab 6. Juni 2021 auf Fr. 1'352.00 -5- 8.5. Der Beschuldigte wird verpflichtet, […] Schadenersatz in der Höhe von Fr. 8'685.95 nebst Zins zu 5 % seit 17. November 2020 zu bezahlen. 8.6. Der Beschuldigte wird verpflichtet, den Zivil- und Strafklägern 1 bis 7 eine Entschädigung von Fr. 24'074.00 (inkl. MwSt. von Fr. 1'667.70) zu bezahlen.