1.2. Mit Beschluss vom 30. Juni 2020 wies das Bezirksgericht Brugg die Anklage zwecks Änderung der Anklage resp. Erhebung einer Eventualanklage an die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach zurück. 1.3. Am 13. August 2020 reichte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach dem Bezirksgericht Brugg die geänderte Anklage ein und erhob Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfachen Mordes gemäss Art. 112 StGB, eventualiter wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung gemäss Art. 111 StGB. 2. Mit Urteil vom 10. Juni 2021 erkannte das Bezirksgericht Brugg: 1. Der Beschuldigte ist schuldig des mehrfachen Mordes gemäss Art. 112 StGB.