Er besucht seine Verwandten etwa einmal im Jahr für zwei bis drei Wochen, was auf ein gutes und intaktes Verhältnis schliessen lässt (Protokoll der vorinstanzlichen Verhandlung, S. 14). Somit ist von intakten Resozialisierungschancen in seinem Heimatland auszugehen, zumal er die Landessprache spricht, mit der dortigen Kultur vertraut ist und dort auch über Verwandte verfügt. Seine Ausbildung und Berufserfahrung ermöglichen es ihm, auch in Nigeria eine wirtschaftliche Existenz aufzubauen.