Seine wirtschaftliche Integration erweist sich hingegen als gut. Der Beschuldigte arbeitet in der Schweiz seit mehr als 5 Jahren bei der H. in derselben Stellung als Logistiker (Eingabe anlässlich der Berufungsverhandlung, Beilagen 1 und 2). Er hat gemäss eigenen Angaben keine Schulden. In seiner Anstellung bei der H. verdient er monatlich Fr. 4'000.00 netto (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 9), mit welcher er für sich selber aufkommen kann.