was in Anbetracht seiner Aufenthaltsdauer in der Schweiz von nunmehr rund acht Jahren zu erwarten ist. Er hat angegeben, in der Schweiz einige Freundschaften zu pflegen (Protokoll der vorinstanzlichen Verhandlung, S. 14), in seiner Freizeit ab und zu Tischtennis, Squash und Billard zu spielen sowie Mitglied einer Kirche zu sein. Der Beschuldigte verfügt in Anbetracht seiner Aufenthaltsdauer nur über sehr bescheidene Deutschkenntnisse, was den Beizug eines Dolmetschers für das Strafverfahren erfordert hat. Seine wirtschaftliche Integration erweist sich hingegen als gut.