6.3. Der heute 49 Jahre alte Beschuldigte ist nigerianischer Staatsangehöriger. Er wurde in Nigeria geboren, wo er in S. die Unter- und Oberstufe und danach eine Ausbildung zum Elektriker absolvierte. Der Beschuldigte heiratete am 31. Oktober 2013 die Schweizerin D.. Am 17. November 2014 ist er mit 41 Jahren in die Schweiz gezogen. Er verfügt über eine Aufenthaltsbewilligung B (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 10). Seit 21. August 2020 lebt er von seiner Ehefrau getrennt. Die persönliche und gesellschaftliche Integration des Beschuldigten geht nicht über das hinaus, - 17 -