Der Beschuldigte hat mit der von ihm abhängigen Tochter C. zwischen März 2018 und Juli 2018, als diese noch nicht mündig war, im damaligen Elternschlafzimmer den vaginalen Geschlechtsverkehr vollzogen. C., für die es der erste Geschlechtsverkehr war, blutete und verspürte trotz teilweiser Verwendung von Gleitcreme Schmerzen.