C. führt zwar nicht aus, worum es dabei gehen sollte, aufgrund des Datums und der Uhrzeit liegt jedoch der Schluss nahe, dass sie sich im Anschluss des oben beschriebenen und am 11. März 2020 vollzogenen Geschlechtsverkehrs mit dem Beschuldigten ihrer Stiefmutter gegenüber anvertrauen wollte. Der Chatverlauf zeigt nachweislich auf, dass C. entgegen ihren Behauptungen anlässlich der Berufungsverhandlung (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 3 ff.) nicht von ihrer Stiefmutter zum Erfinden der Vorfälle und den Aussagen betreffend die sexuellen Handlungen mit dem Beschuldigten angestiftet werden konnte, da C. datiert auf den 8. März 2020, also drei Tage vor der