Auch der aktenkundige WhatsApp Chatverlauf zwischen C. und ihrer Stiefmutter D. steht im Einklang mit den Aussagen von C. hinsichtlich des Vorfalles vom 10. und 11. März 2020. Diesem Chatverlauf ist zu entnehmen, dass C. ihre Stiefmutter D. am 11. März 2020, um ca. 20:15 Uhr darüber informierte, dass sie ihr gerne etwas erzählen möchte, das der Beschuldigte nicht erfahren sollte (act 407 f.). C. führt zwar nicht aus, worum es dabei gehen sollte, aufgrund des Datums und der Uhrzeit liegt jedoch der Schluss nahe, dass sie sich im Anschluss des oben beschriebenen und am 11. März 2020 vollzogenen Geschlechtsverkehrs mit dem Beschuldigten ihrer Stiefmutter gegenüber anvertrauen wollte.