Sie weisen Qualitätsmerkmale auf, welche auf einen tatsächlichen Erlebnishintergrund schliessen lassen. Kleinere Abweichungen in den Aussagen betreffen nicht das Kerngeschehen und lassen sich anhand der Lebensgeschichte, der Persönlichkeit von C. und ihrem Verhältnis zum Beschuldigten erklären - 10 - (siehe dazu oben). Sodann ist auch hinsichtlich dieser Vorwürfe darauf hinzuweisen, dass C. auf naheliegende Mehrbelastungen verzichtet hat, was die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen zusätzlich stärkt.