C. beschreibt glaubhaft, dass sie am 11. März 2020 auf dem Bett im Wohnzimmer am Arbeiten gewesen sei und der Beschuldigte am Fernsehen. Er sei zu ihr hinübergekommen, habe ihre Hand genommen und zu seiner Brust geführt, um diese zu reiben. Dann habe er ihre Kleider ausgezogen und sie festgehalten, um mit ihr den Geschlechtsverkehr zu vollziehen (act. 417, 436 f. und act. 470). Insgesamt sind die Aussagen von C. konstant, schlüssig und nachvollziehbar. Sie weisen Qualitätsmerkmale auf, welche auf einen tatsächlichen Erlebnishintergrund schliessen lassen.