Auf die Frage, wann es vorher noch zum Geschlechtsverkehr gekommen sei, sagte C. aus, dies sei auch im März gewesen und zwar am Tag, an dem ihre Stiefmutter ins Krankenhaus gegangen sei (UA act. 442). C. konnte bei dieser tatnächsten Aussage auch beschreiben, welche Kleidung sie und auch der Beschuldigte am 11. März 2020 getragen hatten (UA act. 417 ff. und act. 468) und führte auf Nachfrage hin aus, dass sie während des Geschlechtsverkehres Schmerzen im Unterleib verspürt habe (UA act. 419). C. beschreibt glaubhaft, dass sie am 11. März 2020 auf dem Bett im Wohnzimmer am Arbeiten gewesen sei und der Beschuldigte am Fernsehen.