C. schilderte das Kerngeschehen – der Beschuldigte habe ca. am 10. und 11. März 2020 vaginalen Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt (UA act. 417, act. 470 und act. 436 ff.) – konstant. C. führte aus, dass sie den Vorfall vom 11. März 2020 (Anklageziffer 2.2) so genau datieren könne, da am Folgetag ihre Stiefmutter nach Hause gekommen sei (UA act. 417 und 436). Auf die Frage, wann es vorher noch zum Geschlechtsverkehr gekommen sei, sagte C. aus, dies sei auch im März gewesen und zwar am Tag, an dem ihre Stiefmutter ins Krankenhaus gegangen sei (UA act. 442).